Der Grosse Gemeinderat tagt an 6 Sitzungen im Jahr. Die Sitzungen finden üblicherweise im Kirchgemeindehaus an der Oberdorfstrasse 6 statt und sind öffentlich.
19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.
Gegen die Wahlgeschäfte Beschluss Nr. 1, 2, 4, 5.2, 6, 7 und 8 können gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen am 8. März 2021 in Kraft.
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 29. März 2021 in Kraft.
19.30 Uhr, Saal- und Freizeitanlage, Radiostrasse 23
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.
Beschluss Nr. 3 (Geschäft Nr. 4) unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 17. Mai 2021 in Kraft.
Die Sitzungsunterlagen werden hier zu gegebener Zeit publiziert.
Die Sitzungsunterlagen werden hier zu gegebener Zeit publiziert.
Die Sitzungsunterlagen werden hier zu gegebener Zeit publiziert.
Die Sitzungsunterlagen werden hier zu gegebener Zeit publiziert.
3. Dezember 2020
Im Anschluss findet die Verleihung des Prix-Buchsi statt.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.
Das Geschäft Nr. 2.1 wird den Stimmberechtigten am 7. März 2021 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet. Geschäft 2.2. / 2.3 unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.
Beschluss Nr. 3 unterliegt gemäss Art. 29 Organisationsreglement der Gemeinde Münchenbuchsee dem fakultativen Referendum.
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 11. Januar 2021 in Kraft.
Weitere Unterlagen zu den Sitzungen können bei Bedarf bei der Präsidialabteilung bestellt werden.
Protokoll der 1. Sitzung vom 24. Januar 2019
Protokoll der 2. Sitzung vom 28. März 2019
Protokoll der 3. Sitzung vom 23. Mai 2019
Protokoll der 4. Sitzung vom 22. August 2019
Weitere Unterlagen zu den Sitzungen können bei Bedarf bei der Präsidialabteilung bestellt werden.
Protokoll der 1. Sitzung vom 25. Januar 2018
Protokoll der 2. Sitzung vom 22. März 2018
Protokoll der 3. Sitzung vom 3. Mai 2018
Protokoll der 4. Sitzung vom 16. August 2018
Weitere Unterlagen zu den Sitzungen können bei Bedarf bei der Präsidialabteilung bestellt werden.
Protokoll der 1. Sitzung vom 26. Januar 2017
Protokoll der 2. Sitzung vom 30. März 2017
Protokoll der 3. Sitzung vom 1. Juni 2017
Protokoll der 4. Sitzung vom 24. August 2017
Weitere Unterlagen zu den Sitzungen können bei Bedarf bei der Präsidialabteilung bestellt werden.
Protokolle der GGR-Sitzungen vor 2017 stellen wir Ihnen gerne per PDF zu. Bitte teilen Sie der Präsidialabteilung mit, welche Protokolle Sie wünschen.