Entwicklung Landi-Areal

25. Jun 2026

Ja der Stimmberechtigten zur neuen ZPP Nr. 28, Landi-Areal

Bei einer Stimmbeteiligung von 43,9 Prozent haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Münchenbuchsee der Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 28 «Landi-Areal» am 30. November 2025 zugestimmt: mit 2279 Ja-Stimmen (78,6 %) gegen 620 Nein-Stimmen (21,4 %). Mit der Umstrukturierung des Areals wird an gut erschlossener Lage neuer Wohnraum geschaffen und eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen erfolgen. Das bestehende Gewerbegebäude der Landi soll durch eine Überbauung mit Wohnen als Schwerpunktnutzung und zusätzlich untergeordnet mit Verkaufs-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzung ersetzt werden.

Unter Einhaltung der Beschwerdefrist von 30 Tagen wurde das Dossier dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung eingereicht.

Bereits im März 2025 wurde auch die Überbauungsordnung (UeO) vom Gemeinderat zur öffentlichen Auflage freigegeben und an seiner Sitzung vom 12. Januar 2026 beschlossen. Deshalb konnte auch die UeO zusammen mit dem Genehmigungsdossier der ZPP Nr. 28 im Februar 2026 zur Genehmigung dem AGR übergeben werden.

Zonenplan- und Baureglementsänderung


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