Wählen und abstimmen - brieflich oder persönlich
Stimm-Material
Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial für alle Abstimmungen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag, bei Wahlen spätestens 10 Tage, bei Stichwahlen spätestens 5 Tage vor dem Wahltag.
Duplikate
Die Stimmberechtigten, welche das Stimm-Material sowie die Ausweiskarte nicht erhalten oder verloren haben, können jeweils bis am Donnerstag vor dem Abstimmungstag bis 17.00 Uhr das Stimm-Material sowie gegen Quittung ein Doppel der Ausweiskarte auf der Gemeindeverwaltung verlangen. Nach diesem Zeitpunkt können keine Duplikate mehr ausgestellt werden.
Stimm- und Wahlberechtigung in Gemeindeangelegenheiten
Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über das Stimmregister des Kantons Bern die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.
Persönliche Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann im Wahllokal persönlich vollzogen werden.
Die Stimm- und Wahlzettel werden vom Abstimmungs- und Wahlausschuss auf der Rückseite mit einem Kontrollstempel versehen.
Briefliche Stimmabgabe
Folgen Sie der Anleitung auf dem Antwortkuvert. Beachten Sie insbesondere, dass Sie
Übereichen Sie das Antwortkuvert mit der unterzeichneten Ausweiskarte und dem Stimmkurvert so rechtzeitig und franktiert der Post, dass dieses am spätestens am Samstag vor dem Wahl-/Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Ist die Ausweiskarte nicht unterzeichnet oder die Stimm- und Wahlzettel nicht im Stimmkuvert verpackt, ist Ihre Stimme leider ungültig.
Sie können das Antwortkuvert auch in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung an der Bernstrasse 8 werfen. Dieser wird letztmals am Wahl-/Abstimmungstag um 08:00 Uhr geleert.
Persönliche Stimmabgabe
Das Stimm- und Wahllokal befindet sich im
Kirchgemeindehaus
Oberdorfstrasse 6
3053 Münchenbuchsee
Abstimmungszeiten
Freitag, 18.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag, 09.00 bis 11.00 Uhr
Bei der persönlichen Stimmabgabe werden die Stimm- und Wahlzettel vom Abstimmungs- und Wahlausschuss auf der Rückseite mit einem Kontrollstempel versehen.