23. Jan 2023
Teilrevision Benützungsverordnung Schul- und Sportanlagen
Der Gemeinderat Münchenbuchsee hat die Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen (Benützungsverordnung) vom 19. Juli 2010 in seiner Sitzung vom 23. Januar 2023 bezüglich Art. 14 Abs. 4 teilrevidiert. Sie hebt alle ihr widersprechenden Bestimmungen und Beschlüsse auf.
Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. März 2023 in Kraft. Diese kann bei der Präsidialabteilung, Bernstrasse 8, eingesehen/bezogen oder unter www.muenchenbuchsee.ch unter Gemeindeerlasse heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann gemäss Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Münchenbuchsee, 27. Januar 2023