Öffentliche Bekanntmachung Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) M «Hofwil» Genehmigung und Inkraftsetzung

20. Jan 2023

Öffentliche Bekanntmachung Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) M «Hofwil» Genehmigung und Inkraftsetzung

Öffentliche Bekanntmachung
Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) M «Hofwil»
Genehmigung und Inkraftsetzung


Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigten von München-buchsee am 28. November 2021 beschlossene Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) M «Hofwil» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Verfügung vom 9. November 2022 genehmigt.

Die geänderte ZöN M «Hofwil» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Bauabteilung der Gemeinde, Bernstrasse 12, 3053 München-buchsee, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Münchenbuchsee, 20. Januar 2023
Bauabteilung, Ressort Planung

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