06. Mär 2026
Ortsplanungsrevision 2017+, Genehmigung / Öffentliche Bekanntmachung von Amtes wegen in der Legende des Schutzzonenplans
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat mit Datum vom 26. Februar 2026 die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Münchenbuchsee an der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 beschlossene Revision der Ortsplanung 2017+ sowie die vom Gemeinderat am 25. April 2022 und am 9. September 2024 beschlossenen geringfügigen Änderungen in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat im Rahmen der Genehmigung mit Zustimmung der Gemeinde von Amtes wegen im Schutzzonenplan die Gewässerräume, die Gewässerentwicklungsräume und die dicht überbauten Gebiete von den Hinweisen in die Festlegungen verschoben. Begründung: Mit der Aufhebung des Zonenplans 2: „Landschaft und Ortsbild“ vom 4. Oktober 2013 würden die darin enthaltenen, rechtskräftigen Gewässerräume, Gewässerentwicklungsräume und dicht bebauten Gebiete (genehmigt am 23. März 2020) aufgehoben. Eine Aufhebung dieser Inhalte war nicht beabsichtigt. Sie werden stattdessen im neuen Schutzzonenplan als Festlegungen verankert.
Gegen die in der Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 26. Februar 2026 vorgenommene Änderung von Amtes wegen kann innert 30 Tagen ab Datum dieser Publikation bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Der Gemeinderat