06. Mär 2026
Beschwerdefrist und Rechtswirksamkeit
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Ortsplanungsrevision mit Verfügung vom 26. Februar 2026 genehmigt. Derzeit läuft die Beschwerdefrist von 30 Tagen. Eine Inkraftsetzung der neuen OPR wird frühestens nach Ablauf dieser Frist möglich sein. Gehen Beschwerden ein, so verzögert sich das Verfahren. Zusätzlich wird die Gemeinde die vom AGR vorgenommenen „Änderungen von Amtes wegen“ publizieren. Erst danach werden die Ortsplanungsrevision sowie die damit verbundenen gesetzlichen Grundlagen rechtswirksam. Über die entsprechenden Publikationen sowie den Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit wird auf www.muenchenbuchsee.ch informiert. Die Rechtskraft wird voraussichtlich nicht vor Mitte 2026 eintreten.