Änderung der baurechtlichen Grundordnung: Änderung Zonenplan und Baureglement in Anhang 2 ZPP Nr. 26 «Schönegg», Münchenbuchsee

23. Jan 2025

Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Münchenbuchsee bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung ZPP Nr. 26 «Schönegg» (bestehend aus Änderung Zonenplan 1: Siedlung, Änderung Baureglement und Anhang 2 zum Baureglement ZPP Nr. 26 «Schönegg») zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Januar 2025 bis 26. Februar 2025, bei der Bauabteilung, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden und sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münchenbuchsee Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Münchenbuchsee, den 20.01.2025
Der Gemeinderat

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