Arealentwicklung Schönegg

21. Okt 2025

Ja der Stimmberechtigten zur Umzonung - nun folgt die Überbauungsordnung

Arealentwicklung Schönegg, neue ZPP 26

Bei einer Stimmbeteiligung von 50,4 Prozent haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Münchenbuchsee der Zone mit Planungspflicht «Schönegg» am 28. September 2025 zugestimmt: mit 2279 Ja-Stimmen (70,93 %) gegen 934 Nein-Stimmen (29,07 %). Die ZPP ermöglicht die bessere Ausnutzung des Areals. Heute sind auf dem Areal maximal zwei Geschosse erlaubt.

Mit der Umzonung ändert für die geplanten vier Gebäude die zulässige Geschossigkeit. Der Ersatz der bestehenden Mehrfamilienhäuser ermöglicht auf der gleichen Fläche mehr als doppelt so viele Wohnungen; anstelle der heutigen 34 Wohnungen werden es im Vollausbau 74 sein, davon 48 für Familien. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der PROJEKT-WEBSITE.

Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist legt der Gemeinderat die Vorlage nun dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung vor. Damit ist Mitte 2026 zu rechnen. Parallel erarbeitet der Gemeinderat zusammen mit der Projektträgerschaft die Überbauungsordnung (UeO) für das Areal. Diese legt zum Beispiel fest, wo genau die einzelnen Gebäude zu stehen kommen; auch die Gestaltung des Aussenraums und die Erschliessung werden weiter präzisiert.

Nach Verabschiedung des UeO-Entwurfs durch die zuständigen Kommissionen und den Gemeinderat folgt im Sommer 2026 die kantonale Vorprüfung, die bis Mitte 2027 dauern dürfte. Danach wird die Vorlage bereinigt und öffentlich aufgelegt; gegebenenfalls finden anschliessend Einspracheverhandlungen statt. Der Beschluss der Überbauungsordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderats.

Die definitive Genehmigung der UeO durch den Kanton ist im Lauf des Jahres 2028 zu erwarten. Die Bauarbeiten starten also frühestens Ende 2028.

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind:
- Änderung Zonenplan
- Änderung Baureglement (ZPP Schönegg)
- Anhang zu Änderung Baureglement (Richtprojekt)

Zur Information liegen zudem folgende Unterlagen zur Einsichtnahme auf:
- Erläuterungsbericht
- Beilage zum Erläuterungsbericht
- Mitwirkungsbericht
- Vorprüfungsbericht

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