Hunde­anmeldung / -abmeldung

Die Hundetaxe beträgt Fr. 125.-- und wird jeweils am Stichtag fällig (1. August). Den Hundebesitzern wird jeweils im August eine Rechnung zugestellt.

Sie werden Hundehalter? Bei Fragen oder Unklarheiten dient Ihnen dieser Flyer.  Weitergehende Informationen finden Sie zudem auf www.amicus.ch.

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit steht Ihnen für Auskünfte ebenfalls zur Verfügung.


Grundlagen
Reglement über die Hundetaxe
Verordnung über die Hundetaxe

Hunde, welche am 1. August sechs Monate alt sind, müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.

Angaben Hunde­halter

 
Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen