Öffentliche Mitwirkung Wasserbauplan Buechlimatt

09. Dez 2021

Öffentliche Mitwirkung Wasserbauplan Buechlimatt

Öffentliche Mitwirkungsauflage Wasserbauplan Buechlimattbach:
Der Gemeinderat von Münchenbuchsee bringt gestützt auf Art. 23 Wasserbaugesetz vom 14. Februar 1989 den Wasserbauplan Buechlimattbach zur öffentlichen Mitwirkung.
Das Mitwirkungsdossier liegt vom 09. Dezember 2021 bis und mit 17. Januar 2022 in der Bauabteilung öffentlich auf. Die Unterlagen sind ab 09. Dezember 2021 auf der Homepage aufgeschaltet.
Öffnungszeiten Bauverwaltung: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 - 11.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 - 17.00 Uhr, Freitag durchgehend von 08.00 - 15.00 Uhr. Während den Feiertagen von Freitag, 24. Dezember 2021 bis Sonntag, 02. Januar 2022, sind die Büros der Bauverwaltung geschlossen.

Während der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten schriftlich und begründet Anregungen unterbreiten oder Einwendungen erheben. Sämtliche Eingaben sind bis am 17. Januar 2022 an die Bauabteilung Münchenbuchsee zu richten.
(bauabteilung@muenchenbuchsee.ch)

Mitwirkungsunterlagen:

Der Gemeinderat
Münchenbuchsee, 6. Dezember 2021








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