15. Apr 2021
Öffentliche Auflage: 2. Teilrevision Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten
2. Teilrevision Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten
Der Grosse Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 08. April 2021 das Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten bezüglich Art. 5 einer Teilrevision unterzogen. Diese Teilrevision hebt alle ihr widersprechenden Bestimmungen und Beschlüsse auf.
Das teilrevidierte Reglement tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf den 09. April 2021 in Kraft. Dieses kann bei der Präsidialabteilung, Bernstrasse 8, eingesehen/bezogen oder unter www.muenchenbuchsee.ch unter Gemeindeerlasse heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Münchenbuchsee, 16.04.2021