30. Sep 2021
Öffentliche Auflage neues Abfallreglement und neue Abfallverordnung (gültig ab 01. Januar 2022)
Öffentliche Auflage
Abfallreglement
Der Grosse Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2021 das Abfallreglement genehmigt. Es hebt alle ihm widersprechenden Bestimmungen und Beschlüsse auf.
Das Reglement tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf den 01. Januar 2022 in Kraft. Dieses kann bei der Präsidialabteilung, Bernstrasse 8, eingesehen/bezogen werden oder unter www.muenchenbuchsee.ch unter Gemeindeerlasse heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann gemäss Art. 60ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Münchenbuchsee, 01. Oktober 2021
Der Gemeinderat
Abfallverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2021 die Abfallverordnung genehmigt. Sie hebt alle ihr widersprechenden Bestimmungen und Beschlüsse auf.
Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf den 01. Januar 2022 in Kraft. Diese kann bei der Präsidialabteilung, Bernstrasse 8, eingesehen/bezogen werden oder unter www.muenchenbuchsee.ch unter Gemeindeerlasse heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann gemäss Art. 60ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Münchenbuchsee, 01. Oktober 2021
Der Gemeinderat