Per 01. März 2021: Neue Corona-Schutzmassnahmen auch für Sport

25. Feb 2021

Per 01. März 2021: Neue Corona-Schutzmassnahmen auch für Sport

Ab 01. März 2021 hat der Bundesrat auch für Sport im Innen- und Aussenbereich neue Regelungen erlassen. Unterschieden wird dabei neu in Altersgruppen bis 20-jährig (Jahrgang 2001 und jünger) bzw. über 20-jährig (also ab Jahrgang 2000). Bei der Altersberechnung gilt der Jahrgang, nicht das eigentliche Geburtsdatum.

Im Rahmen dieser Regelungen stehen den Vereinen die Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Münchenbuchsee weiterhin zur Verfügung.

Für den Leistungssport gelten weiterhin spezielle Regelungen.

Alle Vereine/Schwimmschulen und Trainer, welche im Rahmen der neuen Bestimmungen Trainings anbieten und/oder leiten sind und bleiben verpflichtet, die eidgenössischen und kantonalen Vorgaben in absoluter Eigenverantwortung jederzeit vollumfänglich und korrekt einzuhalten (die jeweils strengere Regelung gilt), die allenfalls notwendigen Schutzkonzepte zu erstellen etc. Es sind zudem Alterskontrollen der teilnehmenden Personen durchzuführen und z.B. auch die zum Zeitpunkt des Trainings geltenden eidgenössischen bzw. kantonalen Vorgaben bezüglich Contact-Tracing korrekt zu erfüllen etc. Sämtliche für die Einhaltung der Covid-Schutzmassnahmen notwendigen Mittel (Desinfektion, Masken, Datenerhebung etc.) müssen vom Verein, der Schwimmschule bzw. Trainer des jeweiligen Trainings auf eigene Kosten bzw. Kosten der Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden. Die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee übernimmt keinerlei Aufgaben, Kosten oder Verantwortung für die Covid-19-Prävention oder Folgen einer Ansteckung.

Die in den einzelnen Schulanlagen geltenden Schutzkonzepte sind von den Trainierenden sowie erwachsenen Personen einzuhalten. Kontrollen durch die Organe der Gemeinde Münchenbuchsee oder die Kantonspolizei bleiben vorbehalten. Widerhandlungen gegen Covid-Schutzmassnahmen führen zum Entzug der Nutzungsbewilligung.

Aus organisatorischen Gründen melden sich Vereine/Schwimmschulen, welche die für sie reservierten Zeiten für Trainings wieder nutzen wollen, mindestens zwei Arbeitstage vor dem ersten Training beim Hauswart der jeweiligen Räumlichkeiten an.

Weitergehende Informationen zu den Covid-Bestimmungen finden Sie auf www.be.ch/corona bzw.www.bag.admin.ch.

Änderungen (auch kurzfristig) bleiben jederzeit vorbehalten.






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