Nutzung der Schul- und Sportanlagen durch Vereine/Dritte: Auflagen betr. Masken

13. Jan 2022

Nutzung der Schul- und Sportanlagen durch Vereine/Dritte: Auflagen betr. Masken

Nutzen Vereine oder Dritte die Schul- und Sportanlagen gilt ab sofort:

Für Kinder ab der 1ten Klasse gilt Maskenpflicht auch in den Trainings von Vereinen oder bei anderen Nutzungsarten (analoge Regelung wie im Schulalltag).

Für Erwachsene gelten die Regeln des Bundesamtes für Gesundheit bzw. des Kantons Bern (strengere Regelung gilt).

Für die korrekte Um- und Durchsetzung dieser Vorgaben sind die Vereine bzw. OrganisatorInnen von Anlässen verantwortlich.

Wir danken für Ihre Kooperation und Ihren Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus.

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