eBau: Elektronisches Baubewilligungs- verfahren

12. Feb 2021

eBau: Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Bekanntlich hält das digitale Zeitalter in grossen Schritten Einzug und führt auch im Kanton Bern zu Veränderungen in der Geschäftsbearbeitung. Die Gemeinde Münchenbuchsee führt das Baubewilligungsverfahren seit dem 01.01.2021 nur noch über das eBau (elektronisches Baubewilligungsverfahren) durch.

Wir bitten Sie demnach das Baugesuch mittels eBau bei der Gemeinde einzureichen. Die Abwicklung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens ist vergleichbar mit der bereits bekannten Software TaxMe.

Bevor Sie ein Baugesuch elektronisch einreichen können, benötigen Sie ein BE-Login, anschliessend erfassen Sie Ihr Baugesuch online unter eBau, d.h. Sie erfassen alle erforderlichen Angaben und laden sämtliche Baugesuchsunterlagen hoch.

Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben ca. Ende 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und allseitig unterzeichnet per Post zugestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Bauverwaltung abgegeben werden. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid sowie der Schriftenwechsel im Einspracheverfahren, werden wie bis anhin noch in Papierform eröffnet bzw. durchgeführt.

Baugesuche und Voranfragen, welche ausschliesslich in Papierform eingelangen, werden seit dem 01.01.2021 durch die Bauverwaltung elektronisch erfasst und mittels eBau abgewickelt.

Für fachliche (baurechtliche) Fragen wenden Sie sich an unsere Bauverwaltung.


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