2. Teilrevision Verordnung ueber die technischen und wirtschaftlichen Anschlussbestimmungen des Wämeverbundes Riedli (gültig ab 1. April 2021)

25. Mär 2021

2. Teilrevision Verordnung ueber die technischen und wirtschaftlichen Anschlussbestimmungen des Wärmeverbundes Riedli (gültig ab 1. April 2021)

Verordnung über die technischen und wirtschaftlichen Anschlussbestimmungen des Wärmeverbundes Riedli

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2021 die 2. Teilrevision der Verordnung über die technischen und wirtschaftlichen Anschlussbestimmungen des Wärmeverbundes Riedli vom 3. Dezember 2012 genehmigt. Sie hebt alle ihr widersprechenden Bestimmungen und Beschlüsse auf.

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. April 2021 in Kraft. Diese kann bei der Präsidialabteilung, Bernstrasse 8, eingesehen/bezogen oder unter www.muenchenbuchsee.ch unter Gemeindeerlasse heruntergeladen werden (im Register "V").

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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