Beglaubigungen

Die Echtheit einer Unterschrift, die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original etc. wird im Kanton Bern von jeder Notarin/jedem Notar beglaubigt. Die Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee kann keine Beglaubigungen ausstellen.

Sofern die von Ihnen benötigte Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, erfahren Sie hier, welche Dokumente die Staatskanzlei des Kantons Bern beglaubigt und wie Sie vorgehen müssen.

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Ausweise / Bescheinigungen / Beglaubigungen

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