Luftreinhaltung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Der Kanton setzt die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) um. Dabei ist er auf die Mithilfe der Gemeinden angewiesen. Einen Teil seiner Aufgaben hat der Kanton im «Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000/2015» festgehalten.
beco – Luft und Immissionen