Per 1. Januar 2017 hat der Kanton die Trägerschaft Vernetzungsplanung übernommen und den überkommunalen Richtplan ökologische Vernetzung ausser Kraft gesetzt. Gestützt auf die Verordnung im Bereich Natur und Landschaft können Gesuche für Beiträge an Massnahmen zur Qualitätsförderung gestellt werden, welche über diejenigen gemäss Landwirtschaftsgesetz hinausgehen.
Richtlinien Gemeindebeiträge
Gesuchsformular Gemeindebeitrag
Merkblatt Kriterien Eigenbau Wildbienenhotel
Merkblatt Totholz
Artenvielfalt dank Totholz
Merkblatt Nisthilfen
Weitere Informationen sind beim Ressort Planung / Umwelt / Energie erhältlich.