Sie wohnen bereits seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz, besitzen eine Niederlassungsbewilligung C, sind mindestens neun Jahre alt und wohnen seit 2 Jahren in Münchenbuchsee? Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert?
Dann können Sie das Einbürgerungsverfahren einleiten. Alle notwendigen Angaben und Formulare zur erleichterten und ordentlichen Einbürgerung finden Sie unter dem unten eingefügten Link.
Die kommunale Einbürgerungsgebühr beträgt (Stand 20.11.2020):
- Einzelperson CHF 1'500.00
- Ehepaar mit oder ohne Kinder CHF 2'000.00
- Jugendliche CHF 200.00
- Negativentscheid CHF 1'000.00
Die Gebühren vom Kanton und Bund richten sich nach den Bestimmungen des übergeordneten Rechts. Die Kantonsgebühr wird ebenfalls von der Gemeinde erhoben. Die Bundesgebühr wird zu einem späteren Zeitpunkt durch den Bund erhoben.