Teilrevision der Verordnung über die Verwaltungsorgansation VVorg

24. Dez 2021

Teilrevision der Verordnung über die Verwaltungsorgansation VVorg

Verordnung über die Verwaltungsorganisation (VVorg); Teilrevision

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 die revidierte Verordnung über die Verwaltungsorganisation (VVorg) wie folgt genehmigt:

Per 01. Januar 2022 werden redaktionelle Anpassungen und der bzgl. Kreditorenrechnungen revidierte Anhang II (Kompetenzordnung) in Kraft gesetzt.
Per 01. Januar 2023 wird die Umbenennung des Ressorts öffentliche Sicherheit in Abteilung öffentliche Sicherheit mit der damit verbundenen Anpassung des Anhangs I (Organigramm) in Kraft gesetzt.

Die revidierte Verordnung hebt alle ihr widersprechenden Bestimmungen und Beschlüsse auf.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann gemäss Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat

Hinweis: Die Unterlagen können während der 30tägigen Auflagefrist über diesen Link im Register "V" oder am Schalter der Gemeindeverwaltung an der Bernstrasse 8 eingesehen werden.

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