Im Kanton Bern wird in jedem Todesfall ein sog. Siegelungsprotokoll erstellt. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für das Siegelungsverfahren ist die Gemeinde, welche sich dabei auf die kantonale Gesetzgebung stützt. Umfassende Informationen zu den Themen Siegelung, Testamentseröffnung Erbschaft, Inventaraufnahme oder Erbschaftsausschlagung finden Sie auf der Website der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern.