Wählen und abstimmen - brieflich oder persönlich
Stimm-Material
Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial für alle Abstimmungen jeweils rechtzeitig per Post zugestellt.
Duplikate
Die Stimmberechtigten, welche das Stimm- und/oder das Abstimmungsmaterial bzw. die Ausweiskarte nicht erhalten oder verloren haben, können jeweils bis am Donnerstag vor dem Abstimmungstag bis 17.00 Uhr das Stimm-Material sowie gegen Quittung ein Doppel der Ausweiskarte auf der Gemeindeverwaltung verlangen.
Stimm- und Wahlberechtigung in Gemeindeangelegenheiten
Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 114 der Verfassung des Kantons Bern alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Persönliche Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann im Wahllokal persönlich vollzogen werden.
Die Stimm- und Wahlzettel werden vom Abstimmungs- und Wahlausschuss auf der Rückseite mit einem Kontrollstempel versehen.
Standort und Öffnungszeiten des Wahllokals sind auf dem Abstimmungscouvert aufgedruckt.
Briefliche Stimmabgabe
Folgen Sie der Anleitung auf dem Antwortkuvert. Beachten Sie insbesondere, dass Sie
Übereichen Sie das Antwortkuvert mit der unterzeichneten Ausweiskarte und dem Stimmkurvert so rechtzeitig und franktiert der Post, dass dieses am spätestens am Samstag vor dem Wahl-/Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Ist die Ausweiskarte nicht unterzeichnet oder die Stimm- und Wahlzettel nicht im Stimmkuvert verpackt, ist Ihre Stimme leider ungültig.
Sie können das Antwortkuvert auch in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung an der Bernstrasse 8 werfen. Dieser wird letztmals am Wahl-/Abstimmungssonntag um 08:00 Uhr geleert.