Sie sind hier: Home > Verwaltung > Wohin wende ich mich mit meinen Anliegen? > Wasserversorgung

 


Mehr zum Thema...


Wasserversorgung
 
Wasserversorgung
Wasserqualität
Tarife
Installationsanzeige

Wasserversorgung
 
Die Sicherstellung der Trink- und Brauchwasserversorgung und des Löschschutzes (Hydranten)
 
- in genügender Menge
- mit ausreichendem Druck
-

am gewünschten Ort

- zur richtigen Zeit
- in einwandfreier Qualität

ist oberstes Ziel der Wasserversorgung.

Bis Ende 1992 erfolgte die Wasserbeschaffung der Wasserversorgung Münchenbuchsee über die einfachen Gesellschaften Bärenried und Urtenenberg. An diesen einfachen Gesellschaften partizipierten die WVS Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn und die beiden Einwohnergemeinden Urtenen und Münchenbuchsee. Per 1. Januar 1993 gründeten die drei Partner die Wasserverbund Grauholz AG (WAGRA). Am 1. Januar 1995 trat auch die Einwohnergemeinde Bäriswil und am 1. Januar 1999 die Brunnengenossenschaft II, Münchenbuchsee, der WAGRA bei.

Die WAGRA ist eine Aktiengesellschaft und verantwortlich für die Wasserbeschaffung, Speicherung und den Transport des Wassers zu den Verteilnetzen der Partner. Den zur Zeit notwendigen Jahresbedarf von ca. 2,5 Millionen Kubikmeter (m3) beschafft sie mit ihren Partnern. Diese Wassermenge besteht aus
 
- 39% Quellwasser (Quellen Saurenhorn und Urtenen)
- 42% Grundwasser (Grundwasserpumpwerke Münchenbuchsee, Moosseedorf, Mattstetten)
- 19% Fremdwasser (Wasserverbund Region Bern und Vennersmühle Wasserversorgung)

Die Partner sind eigenständige Organisationen und verantwortlich für die Feinverteilung des Wassers in die Haushalte sowie den Löschschutz. Der Jahresbedarf der Wasserversorgung Münchenbuchsee beträgt zur Zeit ca. 0,8 Millionen Kubikmeter.
 

Wasserqualität
 
Die Wasserhärte wird in französischen Härtegraden gemessen. Zur Bestimmung der Wasserhärte wird der Gehalt an Magnesium und Kalziumsalzen herangezogen. Gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung vom 26.06.1995 darf beim Nitratgehalt der Toleranzwert von 40 mg/l nicht überschritten werden.

Die Untersuchungsergebnisse des Kantonschemikers über die Wasserprobenentnahmen haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindewasserversorgung Münchenbuchsee den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Ergebnisse der physikalischen, chemischen und bakteriologischen Untersuchungen sind alle einwandfrei.

Härtegrade/Nitratgehalte
 
Verteilnetz Gesamthärte Nitratgehalt in mg/l
Allmend 27 (hart) 16
Dorfzentrum 24 (mittel-hart) 14
Oberdorf 22 (mittel-hart) 11
Gurtenfeld/Eggacker 22 (mittel-hart) 14
Hofwil 23 (mittel-hart) 9

Die Sicherstellung der Wasserversorgung kann nur funktionieren, wenn alle mit dem Trinkwasser sorgsam umgehen.

Reinigung der Wasserfilter
Die Wasserversorgung stellt immer wieder fest, dass die Wasserfilter der Wasserverteileranlagen nicht gewartet werden. Damit die Wasserqualität bis zum Verbraucher erhalten bleibt, empfehlen die Gemeindebetriebe den Hauseigentümern die Wasserfilter von Zeit zu Zeit zu reinigen oder durch einen Fachmann (konzessionierter Sanitärinstallateur) reinigen zu lassen.
 
Seitenanfang

Tarife
 
Einmalige Gebühren (exklusiv MwSt.)
Für jeden Anschluss an die Wasserversorgung ist eine einmalige Anschlussgebühr zu entrichten
- Fr. 112.50 pro Belastungswert nach SVGW
- Fr. 2.25 pro m3 umbauter Raum nach SIA

Der einmalige Löschbeitrag einer nicht an der öffentlichen Wasserversorgung angeschlossenen Liegenschaft im Löschschutzbereich beträgt
- Fr. 4.50 pro m3 umbauter Raum nach SIA

Jährliche Gebühren
(exklusiv MwSt.)
- Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 12.00 pro m3/h max. Nennbelastung des eingebauten Wasserzählers
- Die Verbrauchsgebühr Fr. 1.20 pro m3 Wasser
- Für Klima- und Kühlanlagen wird auf der Verbrauchsgebühr ein Zuschlag von Fr. 0.60 m3 Wasser erhoben

Verrechnung der Grund- und Verbrauchsgebühr
Die Grund- und Verbrauchsgebühren werden ordentlicherweise halbjährlich, d.h. im April resp. im Oktober, erhoben und sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Ausserordentliche Verrechnungen von Grund- und Verbrauchsgebühren, wie z.B. aufgrund von Handänderungen des Grundstückes (Liegenschaften, Baurechte) etc., erfolgen pro rata temporis und sind ebenfalls 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Zählerablesungen
Die Wasserzähler werden jährlich zwei Mal, d.h. im März resp. im September  abgelesen. Der Wasserzähler muss für diese Ablesungen stets leicht zugänglich sein. Die Wasserversorgung resp. die von ihr ermächtigten Personen haben Anspruch auf Zutritt zum Wasserzähler.

Ausserordentliche Zählerablesungen, infolge Handänderung des Grundstückes (Liegenschaften, Baurechte), hat der bisherige Wasserbezüger der Wasserversorgung mindestens 3 Arbeitstage vor dem gewünschten Ablesetermin bekanntzugeben.
 

Installationsanzeige
 
Hier können Sie die Installationsanzeige Wasserversorgung herunterladen (Excel 229 kB).

zurück
Seitenanfang