| ||||||||||||||||
Sie sind hier: Home > Verwaltung > Wohin wende ich mich mit meinen Anliegen? > Massnahmen bei Todesfall | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
| Massnahmen bei Todesfall | ||||||||||||||||
| Siegelungswesen | ||||||||||||||||
Massnahmen bei Todesfall | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
Siegelungswesen | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
| In jedem Todesfall muss, gestützt auf gesetzliche Grundlagen, ein sog. Siegelungsverfahren eingeleitet werden. Der Siegelungsbeamte muss sich daher mit Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern von verstorbenen Personen in Verbindung setzen. zurück | ||||||||||||||||
| Seitenanfang | ||||||||||||||||