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Massnahmen bei Todesfall
Siegelungswesen

Massnahmen bei Todesfall
 
Todesfall zu Hause Arzt beiziehen, Bestattungsinstitut beauftragen oder Meldung an das Pfarramt und den Friedhofgärtner, Meldung an das Zivilstandsamt
 
Todesfall im Spital Bestattungsinstitut beauftragen oder Meldung an das Pfarramt und den Friedhofgärtner, Meldung an das Zivilstandsamt
 
Bestattungsinstitut

Kurt Reese
Häuslimoosstrasse 6 B, Münchenbuchsee
031 869 61 61
 

Pfarrämter

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Münchenbuchsee

Römisch-katholische Kirchgemeinde (St. Franziskus)
 

Friedhofgärtner

Alfred Rimensberger
Moosgasse 29, Münchenbuchsee
031 869 15 88
079 445 09 79
 

Zivilstandsamt

Schloss, Bernstrasse 5, 3312 Fraubrunnen
031 760 38 38
 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
 


Siegelungswesen
 
Siegelungsbeamter

Hans Kuster
Abteilung öffentliche Sicherheit
031 868 81 15
 

In jedem Todesfall muss, gestützt auf gesetzliche Grundlagen, ein sog. Siegelungsverfahren eingeleitet werden.

Der Siegelungsbeamte muss sich daher mit Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern von verstorbenen Personen in Verbindung setzen.

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