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Strafregisterauszüge
 
  Bestellung Strafregisterauszug elektronisch und digital signiert
Bestellung Auszug mit digitaler Signatur:
Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz BJ als elektronisches, digital signiertes Dokument bezogen werden.

Damit stellt das BJ als erste Behörde in der Schweiz ein rechtsgültiges pdf-Dokument mit digitaler Unterschrift aus.

Wichtig: Dieser elektronische, digital signierte Strafregisterauszug ist dem handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt und muss ab sofort in dieser Form akzeptiert werden.


Bestellung Strafregisterauszug auf Papier

Bestellung per Internet:
Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z. B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten (entweder online mit Postcard, Eurocard/Mastercard und Visa-Karte oder über Vorauszahlung mit Einzahlungsschein).

Bestellung am Postschalter: www.post.ch
Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Dieses stellt dem Besteller den Auszug innert weniger Arbeitstage auf dem Postweg zu. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftszeiten entgegen.

Auf dem Auszug werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt. Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur auf dem Auszug, wenn ein Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde.


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