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Steuerveranlagung
 
Steuererklärung
Steuerformulare

Steuererklärung
 
Steuerbüro - Information
 
- Die Formulare 1 bis 5 müssen zwingend eingereicht werden.
- Die Formulare 1 und 3 müssen unbedingt unterschrieben sein.
- Bitten heften Sie die Formulare nicht.
-
 
Reichen Sie nicht zu viel Belege ein. In den meisten Fällen genügen die Unterlagen, welche ausdrücklich in der Steuererklärung verlangt werden.

Zusätzliche Belege werden von der Steuerverwaltung Bern - wenn nötig - nachverlangt.
 
Einreichefristen
15. März Unselbständigerwerbende / Nichterwerbstätige
15. Mai Selbständigerwerbende
31. Mai Personengesellschaften
Wer diese Fristen nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Die Information über das Vorgehen befinden sich in der Wegleitung oder unter www.taxme.ch.

Fehlende Steuerformulare bestellen
Wenn Sie die Steuererklärung mit TaxMe-CD oder TaxMe-Online ausfüllen, brauchen Sie die fehlenden Formulare nicht nachzubestellen.
Möchten Sie die Steuererklärung von Hand ausfüllen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Melden Sie sich
- auf dem Steuerbüro der Gemeinde, 031 868 81 40
- bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern 0848 844 411 oder unter Kontaktformular

Wichtiger Hinweis für Jugendliche mit Jahrgang 1993
Jugendliche mit Jahrgang 1993 wurden per 2009 erstmals in die Steuerpflicht aufgenommen. Da diese mit modernen Kommunikationsmitteln vertraut sind, verzichtet die Steuerverwaltung des Kantons Bern auf den Versand der Steuererklärungsformulare. Sie erhalten lediglich ein Formular mit ihren persönlichen Zugangsinformationen für TaxMe-Online. Wenn eine Steuerpflichtige Person die Steuererklärung von Hand ausfüllen möchte, kann sie die Formulare beim Steuerbüro der Gemeinde (031 868 81 40) oder bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern (0848 844 411) bestellen. Wer von der Steuerverwaltung des Kantons Bern aufgefordert wurde, eine Steuererklärung einzureichen, muss dies auch tun. Andernfalls werden Mahngebühren und allenfalls Bussen fällig.
 
TaxMe / TaxMe-Online

Die Steuerverwaltung stellt wiederum zwei elektronische Erfassungshilfen zur Verfügung (TaxMe-CD und TaxMe-Online via Internet), mit denen die Steuerdaten schneller und ohne Übertragungsfehler zwischen den Steuerpflichtigen und der Steuerverwaltung erfasst und verarbeitet werden können.

Die TaxMe-CD kann bei der Gemeindeverwaltung oder bei der BEKB gratis bezogen werden. Die CD wird lokal auf Ihrem PC installiert. Sie werden Schritt für Schritt durch die Erfassung geführt. Ihre Daten werden automatisch berechnet.

Die TaxMe-Online-Version steht Ihnen unter www.taxme.ch zur Verfügung. Mit der Formularerfassung können die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung wie auf Papier ausfüllen: Am Bildschirm werden die Originalformulare angezeigt. Dort können die Daten direkt eingegeben und die Formulare ausgedruckt werden. Der Zusammenzug entspricht dabei der Veranlagungsverfügung. Sämtliche Stammdaten der CD-Version lassen sich problemlos in TaxMe-Online importieren. Mit Ihrem Passwort (wird mit der Steuererklärung geliefert; Begleitbrief) können Sie weltweit online Ihre Daten erfassen. Der Papieraufwand erübrigt sich. Zum Schluss muss nur die Freigabequittung ausgedruckt, unterschrieben und mit den Beilagen an die angedruckte Adresse gesendet werden.
 
Das TaxMe-Portal bietet die folgenden Online-Dienste an:
Meine Veranlagung:
- Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllen
-
 
Wahl, ob die Steuererklärung/Wegleitung künftig noch auf Papier zugestellt werden soll
- Belege elektronisch einreichen
- Fristverlängerung online beantragen
- Formulare anzeigen und drucken
-
 
Persönlichen Veranlagungsstand anzeigen
 
Meine Rechnungen und Zahlungen:
- Kontoauszug und Bestellung von zusätzlichen Einzahlungsscheinen
- Zahlungsvereinbarungen einsehen
- Kontodaten mutieren
- Steuerausstand und Zinsen per Stichtag einsehen
- Rechnungen anzeigen und drucken
- Inkassomassnahmen anzeigen
 
Schwierigkeiten mit TaxMe. Was tun?
Unter www.taxme.ch finden Sie Hilfe zu Problemen, speziell unter der Rubrik FAQ (Häufig gestellte Fragen). Weiter steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung oder Sie können sich telefonisch melden.

Steuerformulare
 
Bemerkung: Externe Links (Website Kanton Bern)

Wegleitungen 2009
Natürliche Personen, Juristische Personen, Quellensteuer

Merkblätter
- Merkblätter 2009
- Merkblätter Quellensteuer
- Merkblätter Grundstückgewinnsteuer
- Merkblätter Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuertarife/-anlagen
- Steueranlagen Kanton und Steuertarife
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Den Steuersatz von Münchenbuchsee finden Sie auch unter Porträt - Einige Zahlen.

Quellensteuern
Ab 1. Januar 2010 werden die Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, welche an der Quelle besteuert werden, über eines der vier neuen Erfassungszentren direkt die Quellensteuern abrechnen. Die Wohnsitzgemeinde der quellenbesteuerten Person bleibt jedoch weiterhin die Veranlagungsgemeinde.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Erfassungszentrum. Link Steuerverwaltung des Kantons Bern

 
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