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| Einwohner-/Fremdenkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Einwohnerkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Fremdenkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Militärische Meldepflicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Pass und Identitätskarte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einwohnerkontrolle |
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| Anmeldung Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie den Heimatschein, das Familienbüchlein und den AHV-Ausweis mit. Verkürzen Sie Ihre Wartezeit am Schalter der Einwohnerkontrolle, indem Sie die Anmeldung am Online-Schalter ankündigen! Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Anmeldung. Wegzug Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist der Niederlassungs- bzw. der Aufenthaltsausweis. Schriftliche Abmeldung oder eine Abmeldung via Online-Schalter ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz und nur für SchweizerInnen möglich. Die Niederlassungsbewilligung ist an die Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee, Bernstrasse 8, Münchenbuchsee zusammen mit Fr. 5.- in Briefmarken (Einschreibegebühr für den Versand des Heimatscheines an die neue Wohnsitzgemeinde oder Wohnadresse) zu senden. |
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Militärische Meldepflicht |
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| Die militärische Meldepflicht - bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht - ist über das Amt für Bevölkerungsschutz,
Sport und Militär des Kanton Bern,
Postfach, 3000 Bern 22, Zivilschutzpflichtige (bis zum vollendeten 40. Altersjahr) unterliegen ebenfalls der militärischen Meldepflicht. Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kanton Bern. |
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Fremdenkontrolle |
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| Anmeldung Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 8 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie die heimatlichen Reisepapiere (Pass) und - falls schon vorhanden - den Ausländerausweis mit. Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Meldung. Wegzug Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist der Reisepass oder der Ausländerausweis. |
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Pass und Identitätskarte |
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Diese Ausweise sind nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern bei einem der sieben Ausweiszentren, nach vorgängiger Terminreservation, persönlich zu beantragen.
- Alle Informationen... (PDF 167 kB) - www.schweizerpass.ch Sie erfahren dort auch, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden. Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt. Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Weitere Informationen finden unter: www.schweizerpass.ch Identitätskarte für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland (z.B. Post / Bank).
Provisorischer Pass für „Notfälle“, sofern die Zeit bis zur Ausstellung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht abgewartet werden kann. • Erwachsene und Kinder Fr. 100.-- • Zuschlag für die Ausstellung am Samstag oder die Ausstellung am Flughafen Fr. 50.-- Der provisorische Pass kann im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Er wird noch am selben Tag ausgestellt und weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Der prov. Pass gilt nicht für die visumsfreie Einreise in die USA und nach Qatar. Polizeiliche Verlustmeldung nach einem Ausweisverlust bei der Kantonspolizei Bern oder dem Ausweiszentrum persönlich aufzugeben.
Die neuen Ausweiszentren Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle Laupenstrasse 18A 3008 Bern Telefon: 031 635 40 00 Öffnungszeiten:
Ausweiszentrum Biel Kontrollstrasse 20, 2502 Biel Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr Mittwoch 09.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 19.00 Uhr Freitag 08.00 bis 16.00 Samstag (jeden 2.) 08.30 bis 13.00 Uhr Infos für Reisende in die USA Im Rahmen des Visa-Waiver-Programms (max. 90 Tage Aufenthalt als Tourist) können Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne Visum in die USA einreisen mit einem • gültigen E-Pass 10 • gültigen E-Pass 06 • gültigen Pass 03, ausgestellt vor dem 26.10.2006 Alle USA-Reisenden müssen sich min. 72 Stunden vor der Einreise über das Reisegenehmigungssystem ESTA anmelden. www.schweizerpass.ch |
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