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Einwohner-/Fremdenkontrolle
Einwohnerkontrolle
Fremdenkontrolle
Militärische Meldepflicht
Pass und Identitätskarte

Einwohnerkontrolle
 
Anmeldung
Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie den Heimatschein, das Familienbüchlein und den AHV-Ausweis mit. Verkürzen Sie Ihre Wartezeit am Schalter der Einwohnerkontrolle, indem Sie die Anmeldung am Online-Schalter ankündigen! Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Anmeldung.

Wegzug
Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist der Niederlassungs- bzw. der Aufenthaltsausweis.

Schriftliche Abmeldung oder eine Abmeldung via Online-Schalter ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz und nur für SchweizerInnen möglich. Die Niederlassungsbewilligung ist an die Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee, Bernstrasse 8, Münchenbuchsee zusammen mit Fr. 5.- in Briefmarken (Einschreibegebühr für den Versand des Heimatscheines an die neue Wohnsitzgemeinde oder Wohnadresse) zu senden.
 

Militärische Meldepflicht
 
Die militärische Meldepflicht - bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht - ist über das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kanton Bern, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11 zu erfüllen. Weitere Informationen über Adress- und Wohnortsänderung und Einholen von Auslandurlaub finden Sie hier...

Zivilschutzpflichtige (bis zum vollendeten 40. Altersjahr) unterliegen ebenfalls der militärischen Meldepflicht. Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kanton Bern.
 


 

Fremdenkontrolle
 
Anmeldung
Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 8 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie die heimatlichen Reisepapiere (Pass) und - falls schon vorhanden - den Ausländerausweis mit. Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Meldung.

Wegzug
Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist der Reisepass oder der Ausländerausweis.
 

Pass und Identitätskarte
 
 
Die Schweiz kennt zwei Ausweisarten. Es sind dies der Schweizer Pass und die Schweizer Identitätskarte. Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Ausweis je Ausweisart. Diese Ausweise dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der Identität.
 

Diese Ausweise sind nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern bei einem der sieben Ausweiszentren, nach vorgängiger Terminreservation, persönlich zu beantragen.

031 635 40 00
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
oder unter
www.schweizerpass.ch


- Alle Informationen... (PDF 167 kB)
- www.schweizerpass.ch

Sie erfahren dort auch, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.

Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.

Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Weitere Informationen finden unter: www.schweizerpass.ch

Identitätskarte
für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland (z.B. Post / Bank).
Erwachsene, gültig 10 Jahre Fr. 65.--
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gültig 5 Jahre
 
Fr.
 
30.--
 
E-Pass 10
für Reisen weltweit. Zu beachten sind die Einreisebestimmungen des Reiselandes (Gültigkeit / Visa).
Erwachsene, gültig 10 Jahre Fr. 140.--
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gültig 5 Jahre Fr. 60.--
Zuschlag Kombi-Angebot (Pass & IDK) Fr.  8.--
 
Zuzüglich Portokosten pro Ausweis

Fr.

5.--

Provisorischer Pass
für „Notfälle“, sofern die Zeit bis zur Ausstellung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht abgewartet werden kann.
• Erwachsene und Kinder Fr. 100.--
• Zuschlag für die Ausstellung am Samstag oder die Ausstellung am Flughafen Fr. 50.--

Der provisorische Pass kann im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Er wird noch am selben Tag ausgestellt und weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Der prov. Pass gilt nicht für die visumsfreie Einreise in die USA und nach Qatar.

Polizeiliche Verlustmeldung
nach einem Ausweisverlust bei der Kantonspolizei Bern oder dem Ausweiszentrum persönlich aufzugeben.
Pro Ausweis Fr. 20.--


Die neuen Ausweiszentren

Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle
Laupenstrasse 18A
3008 Bern
Telefon: 031 635 40 00

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 10.00 bis 19.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag 08.30 bis 13.00 Uhr

Öffnungszeiten Reservationszentrale
 
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

Ausweiszentrum Biel
Kontrollstrasse 20, 2502 Biel

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 19.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 16.00
Samstag (jeden 2.) 08.30 bis 13.00 Uhr

Infos für Reisende in die USA
Im Rahmen des Visa-Waiver-Programms (max. 90 Tage Aufenthalt als Tourist) können Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne Visum in die USA einreisen mit einem
• gültigen E-Pass 10
• gültigen E-Pass 06
• gültigen Pass 03, ausgestellt vor dem 26.10.2006

Alle USA-Reisenden müssen sich min. 72 Stunden vor der Einreise über das Reisegenehmigungssystem ESTA anmelden.

www.schweizerpass.ch
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