![]() |
||||||||||||||||||||||||||
Sie sind hier: Home > Verwaltung > Wohin wende ich mich mit meinen Anliegen? > Einbürgerung |
||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||
| Einbürgerung | ||||||||||||||||||||||||||
| Kontakt Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee. Verfahren Das ordentliche Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel rund ein Jahr. Nach der Vorregistrierung durch das Zivilstandsamt des Kreises Fraubrunnen prüft die Gemeinde die Eignung zur Einbürgerung. Wenn sie das Gemeindebürgerrecht zusichert, überweist sie das Gesuch anschliessend an den Kanton (zuständig ist der kantonale Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst). Die Erteilung des Kantonsbürgerrechts ist Sache der Polizei- und Militärdirektion. Einen Überblick über das Verfahren gibt der Prozessablauf zur ordentlichen Einbürgerung (PDF 48 kB). Wohnsitzvoraussetzungen Ausländerinnen und Ausländer müssen bei Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs folgende Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen:
Eignung Das Bürgerrecht wird nur denjenigen Gesuchstellenden erteilt, die die erforderliche Eignung mitbringen. Zur Einbürgerung geeignet ist nur, wer
Gebühren Die kommunale Gebühr beträgt
Die Gebühren von Bund und Kanton richten sich nach den Bestimmungen des übergeordneten Rechts und werden ebenfalls von der Gemeinde erhoben. Das Verfahren wird von den kantonalen Behörden erst dann fortgesetzt, wenn sämtliche Gebühren bezahlt sind. Weitere Infos Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie im Merkblatt des kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes (PDF 34 kB). zurück |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Seitenanfang | |||||||||||||||||||||||||