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Cheminées / Design-Kamine: Bewilligungspflicht
Im Handel befinden sich verschiedenen Produkte, nachfolgend sind zwei der meist genutzten mit Ihren Anforderungen aufgeführt:

Cheminée / Schwedenofen
- Bewilligungspflichtig
- Regelmässige Reinigung durch den Kaminfeger
- Brandschutzauflagen einhalten
- Nur VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) geprüfte Produkte verwenden
- Nicht geprüfte Produkte sind nicht empfehlenswert (Garantie)
- Abgasanlage (Kamin) ist mindestens 50 cm / 150 cm (Schrägdach/Flachdach) über First zu führen

Design-Kamine
- Keine Bewilligung notwendig
- Für den Betrieb und die Aufstellung von Feuerungsaggregaten ohne Abgasanschluss gelten die Feuerpolizeilichen Vorschriften, Ausgabe 1993. Insbesondere gilt gemäss der Brandschutznorm (Art. 62 - 70) und der Brandschutzrichtlinie „Wärmetechnische Anlagen“:
- - Feuerungsaggregate ohne Abgasanschluss, dürfen nicht für die dauernde Beheizung von Räumen verwendet werden, die dem Aufenthalt von Personen dienen
  - Die Verbrennungsluftzufuhr und ein entsprechender Luftwechsel im Aufstellungsraum muss gewährleistet sein
  - Die Sicherheitsabstände zu brennbarem Material müssen sinngemäss den Feuerungsaggregaten mit gerichteter Wärmestrahlung“ eingehalten werden
  - Das Nachfüllen von Bio-Alkohol darf nur bei abgestellten Brenner und unter Wahrung der nötigen Vorsicht vorgenommen werden. Der Betrieb mit festen Brennstoffen (z.B. Holz, Kohle) ist nicht gestattet

Sollten sie Fragen zu Ihrem Feuerungsaggregat haben, stehen Ihnen die Bauabteilung und der Feueraufseher der Gemeinde gerne zur Verfügung.
Bauabteilung 031 868 82 22
Feueraufseher 079 334 32 74


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