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Bestellung Hundemarke und Abmeldung Hunde

Hunde, welche am 1. August drei Monate alt sind, müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.

Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.-- und wird jeweils am Stichtag fällig (1. August). Die Hundemarken der Gemeinde Münchenbuchsee haben keine Jahrzahl und müssen deshalb nicht ausgewechselt werden. Den Hundebesitzern wird jeweils im August eine Rechnung zugestellt.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Abteilung öffentliche Sicherheit.

Die gesetzlichen Grundlagen...

Angaben Hund
 
Antragsgrund erstmalige Bestellung (neuer Hund)
Ersatzmarke bei Verlust (kostenlos)
Abmeldung
 
Name Hund
männlich weiblich
Geburtstag Hund . .
Farbe
Rasse
Mikrochip-Nr. (Tattoo-Nr.)
 
Angaben Hundehalter
 
 
Name
Vorname
Strasse / Nr.
PLZ / Ort
Telefon
Email
Bemerkungen

Hinweis zur Datenübertragung:
Die Gemeinde Münchenbuchsee speichert Ihre persönlichen Angaben aus dem Formular nur zur Bearbeitung des erforderlichen Zweckes. Ihre Daten werden unverschlüsselt über das öffentliche Netz gesendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach der Bearbeitung wieder gelöscht. Mit der Verwendung des Formulars erklären Sie sich mit der Bearbeitung Ihrer Daten einverstanden.


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