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| Hunde, welche am 1. August drei Monate alt sind, müssen
bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.-- und wird jeweils am Stichtag fällig (1. August). Die Hundemarken der Gemeinde Münchenbuchsee haben keine Jahrzahl und müssen deshalb nicht ausgewechselt werden. Den Hundebesitzern wird jeweils im August eine Rechnung zugestellt. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Abteilung öffentliche Sicherheit. Die gesetzlichen Grundlagen... | ||
Angaben Hund | ||
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