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1. Februar 2006 | ||
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Im Zusammenhang mit dem Leichenfund vom vergangenen Sonntagabend in einer
Wohnung in Münchenbuchsee steht jetzt zweifelsfrei fest, dass es sich um ein
Tötungsdelikt handelt. Die Identifikation des Opfers wird durch die
fortgeschrittene Verwesung erschwert. Über die Täterschaft herrscht nach wie
vor Ungewissheit. Ein Wohnungsmieter aus Serbien-Montenegro hatte am vergangenen Sonntagabend der Kantonspolizei gemeldet, er sei nach mehrwöchiger Ferienabwesenheit zurückgekehrt und habe in seiner Wohnung am Seedorfweg 30 in Münchenbuchsee eine männliche Leiche gefunden. Der Mann hielt sich mit dem Einverständnis des Mieters in dessen Wohnung auf. Für die Untersuchungsbehörden steht zweifelsfrei fest, dass der Mann Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. Der Zustand der Leiche lässt den Schluss zu, dass sie schon längere Zeit in der Wohnung gelegen haben muss. Die Identifikation ist unter anderem wegen der fortgeschrittenen Verwesung bisher noch nicht endgültig erfolgt. Die Untersuchungen im Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern haben ergeben, dass dem Opfer mehrere Verletzungen des Kopfes und des Oberkörpers - hervorgerufen durch stumpfe Gewalteinwirkung - zugefügt worden sind, welche in der Folge zum Tod geführt haben. Die Täterschaft und das Tatmotiv sind nach wie vor unbekannt; entsprechende Ermittlungen sind im Gang. Für die Fallbearbeitung stehen zurzeit rund 50 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. www.police.be.ch (pkb) | ||
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