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| Obligatorische Hundehalterkurse | |||||||||||||||||||||||
| Kennzeichnung und Registrierung von Hunden/Microchip | |||||||||||||||||||||||
| Bissverletzungen | |||||||||||||||||||||||
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Obligatorische Hundehalterkurse | |||||||||||||||||||||||
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Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Um den richtigen
Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen sich künftige Hundehaltende
ausbilden. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen. Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen. Praxiskurs mit dem Hund Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man, einen Hund kontrolliert zu führen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt. Wo werden Kurse angeboten? Kynologischer Verein Münchenbuchsee Stephanie Zaugg, 079 541 19 43, stephanie.zaugg@quick-line.ch Dog World Ruth Renfer, 079 730 38 75, ruth.renfer@exchange.ch Übungsplatz in Münchenbuchsee, bei der Saal- und Freizeitanlage Joy2Dogs Lara Shannon, 076 388 82 95, lara@joy2dogs.ch Übungsplatz in Buch bei Mühleberg Dog Motions DM GmbH Claudia Thiebet, 031 769 06 67, info@dogmotions.ch Unterdorfstrasse 31, 3255 Rapperswil
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Fragen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung? Hier finden Sie Antworten (PDF 34 kB) und www.bvet.admin.ch | |||||||||||||||||||||||
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Kennzeichnung und Registrierung von Hunden/Microchip | |||||||||||||||||||||||
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Seit einiger Zeit werden alle Hunde vom Tierarzt mit einem Mikrochip
gekennzeichnet. Aus den bei der Registrierung gesammelten Daten legen die
Kantone eine Hundedatenbank an. Rechtsgrundlage: Eidg. und kantonale
Tierseuchenverordnung. Seit Ende 2006 müssen alle Hunde in der Schweiz gekennzeichnet sein. Hundehalterinnen und Hundehalter haben Folgendes vorzukehren:
Mit dieser neuen Kennzeichnungs- und Registrierungsregelung erhält jeder
Hund eine einzigartige Nummer, mit der er eindeutig identifizierbar ist. Auf
die Abgabe von Kontrollmarken bei Erhebung der Hundetaxe hat die Regelung
vorläufig keine Auswirkungen. Eine Anpassung der Hundetaxengesetzgebung wird
gegenwärtig geprüft. | |||||||||||||||||||||||
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Bissverletzungen | |||||||||||||||||||||||
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Meldestelle bei erheblichen Bissverletzungen
oder bei übermässigem Aggressionsverhalten. Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Veterinärdienst Service Herrengasse 1, 3011 Bern Telefon 031 633 47 08 Fax 031 633 52 65 E-Mail veterinaerdienst@vol.be.ch zurück | |||||||||||||||||||||||