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Mehr zum Thema...

Obligatorische Hundehalterkurse
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden/Microchip
Bissverletzungen

Obligatorische Hundehalterkurse
 
Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen sich künftige Hundehaltende ausbilden. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen.

Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes
Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.

Praxiskurs mit dem Hund
Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man, einen Hund kontrolliert zu führen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.

Wo werden Kurse angeboten?
Kynologischer Verein Münchenbuchsee
Stephanie Zaugg, 079 541 19 43, stephanie.zaugg@quick-line.ch

Dog World
Ruth Renfer, 079 730 38 75, ruth.renfer@exchange.ch
Übungsplatz in Münchenbuchsee, bei der Saal- und Freizeitanlage

Joy2Dogs
Lara Shannon, 076 388 82 95, lara@joy2dogs.ch
Übungsplatz in Buch bei Mühleberg

Dog Motions DM GmbH
Claudia Thiebet, 031 769 06 67, info@dogmotions.ch
Unterdorfstrasse 31, 3255 Rapperswil
 
    Übernahm einen Hund vor dem 1.9.2008
 
  Übernimmt einen Hund zwischen dem 1.9.2008 und dem 1.9.2010
 
  Übernimmt einen Hund nach dem 1.9.2010
 
Hundehalter
(besass schon einen Hund)
 
  keine
Ausbildung
nötig
 
  muss bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres den Praxiskurs absolvieren
 
  muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den Praxiskurs absolvieren
Neuer
Hundehalter
(besass
noch nie
einen Hund)
 
  keine
Ausbildung
nötig
 
  muss den Theoriekurs und den Praxiskurs bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren   muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den Praxiskurs absolvieren
 
Fragen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung?
Hier finden Sie Antworten (PDF 34 kB) und www.bvet.admin.ch
 

Kennzeichnung und Registrierung von Hunden/Microchip
 
Seit einiger Zeit werden alle Hunde vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Aus den bei der Registrierung gesammelten Daten legen die Kantone eine Hundedatenbank an. Rechtsgrundlage: Eidg. und kantonale Tierseuchenverordnung.

Seit Ende 2006 müssen alle Hunde in der Schweiz gekennzeichnet sein. Hundehalterinnen und Hundehalter haben Folgendes vorzukehren:
 
1. Nach dem 1. Januar 2006 geborene Hunde müssen innert 3 Monaten mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Mikrochips dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Diese sorgen auch für die Meldung des Hundes an die Datenbank.
2. Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde, die bereits mit einer gut lesbaren Tätowierung oder einem älteren Mikrochip versehen sind, müssen nicht neu gekennzeichnet werden. Sie sind aber bis Ende 2006 durch die Tierärztin oder den Tierarzt der Datenbank zu melden.
3. Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde, die weder tätowiert noch gechippt sind, müssen bis Ende 2006 gekennzeichnet und registriert werden.

Mit dieser neuen Kennzeichnungs- und Registrierungsregelung erhält jeder Hund eine einzigartige Nummer, mit der er eindeutig identifizierbar ist. Auf die Abgabe von Kontrollmarken bei Erhebung der Hundetaxe hat die Regelung vorläufig keine Auswirkungen. Eine Anpassung der Hundetaxengesetzgebung wird gegenwärtig geprüft.

Der vollständige Verordnungstext sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website des kantonalen Amtes für Landwirtschaft und Natur abrufbar.
 


Bissverletzungen
 
Meldestelle bei erheblichen Bissverletzungen oder bei übermässigem Aggressionsverhalten.

Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Veterinärdienst Service
Herrengasse 1, 3011 Bern
Telefon 031 633 47 08
Fax 031 633 52 65
E-Mail veterinaerdienst@vol.be.ch


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