Der Grosse Gemeinderat hat das dritte Paket der Revision der Ortsplanung am 6. Dezember 2012 gutgeheissen.
Folgende grundeigentümerverbindlichen Akten werden am 3. März 2013 dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt:
Zonenplan 1: Siedlung NEU (mit den vorgesehenen Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Zonenzuordnung und mit Bezeichnung von Gebieten, wo aufgrund laufender Projekte keine Planbeständigkeit garantiert werden soll):