Ortsplanung

19.05.2011

3. Revisionspaket

Das 3. Ortsplanungs-Paket umfasst Vorlagen von der Zentrumsplanung, über die Natur- und Landschaftsplanung bis zum eigentümerverbindlichen Baureglement und zur behördenverbindlichen Richtplanung. Diese Vorlagen, sowie die Zonenplananpassung für den Golfplatz sowie eine Zone für die Erweiterung des Altersheimes Weiermatt und für betreutes Wohnen waren bis Mitte August 2011 in der öffentlichen Mitwirkung. Der am 31.10. vom Gemeinderat verabschiedete Mitwirkungsbericht (PDF 148 kB) zeigt auf, inwiefern die insgesamt 73 Mitwirkungseingaben berücksichtigt werden können. Bis Ende 2011 wurden die Dossiers für die Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung aufbereitet. Der Gemeinderat hat das Paket am 16. Januar 2012 zur Vorprüfung genehmigt (Details s. unten). Anschliessend an die Vorprüfung werden die neuen Zonenpläne und das Baureglement aufgelegt. Die abschliessende Volksabstimmung ist im Verlaufe des Jahres 2012 vorgesehen.

Auskünfte über den aktuellen Stand der Plan- und Baureglementsüberarbeitungen und weitere Informationen erhalten Sie auf der Bauabteilung.

Revision Zentrumsplanung

Die Zentrumsplanung soll dazu beitragen, dass der Dorfkern auch in Zukunft ein attraktiver Ort der Versorgung, der Begegnung und zum Wohnen bleibt. Dazu muss er entwicklungsfähig bleiben; aber so, dass die typischen Qualitäten des Ortsbildes erhalten bleiben. Denn der Dorfkern ist für die Identität von Münchenbuchsee von besonderer Bedeutung.

Die Zentrumsplanung besteht aus einem Richtplan und einer Reihe von Zonenplan- und Baureglementsänderungen. Die Zonenplan- und Baureglements-Änderungen betr. Weiermatt und Golfpark sind im Dossier Zentrumsplanung 1 integriert (siehe unten).

Über den Richtplan wird der Gemeinderat und über die Zonenplan- und Baureglementsänderungen das Stimmvolk beschliessen.

Revision Zonenplan 2 ‚Landschaftʻ und Zonenplan 3 "Naturgefahren"

Mit dieser Revision wird der Zonenplan 2 aus dem Jahr 1995 aktualisiert. Er legt die geschützten Naturobjekte und die kommunalen Schutzgebiete fest. Im Vordergrund stehen der Schutz der landschafts- und ortsbildprägenden Elemente sowie ökologische Aspekte. Die Festlegungen im Plan sind für alle Grundeigentümer/-innen verbindlich. Zur Information liegt auch der neue Zonenplan 3 "Naturgefahren" vor. Beide Zonenpläne werden durch das Stimmvolk beschlossen.

Zonenplanänderungen Weiermatt

Mit der Erweiterung der Zone für öffentliche Nutzungen werden die Voraussetzungen geschaffen, damit das bestehende Alters- und Pflegeheim saniert und erweitert sowie zusätzliche Neubauten für betreutes Wohnen realisiert werden können (siehe Dossier Zentrumsplanung 1).

Zonenplanänderung Golfpark

Hier ist eine Zonenplananpassung nötig, weil die ehemalige Golf-Driving- Range-Anlage am Rand des Golfparkes aufgegeben wurde und das Gebiet nun neu der Zone mit Planungspflicht für den Golfpark zugewiesen werden soll (siehe Dossier Zentrumsplanung 1).

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