Geschäfte, für die das Reglement das fakultative Referendum vorsieht, werden den Stimmberechtigten unterbreitet, wenn dies mindestens 300 in der Gemeinde stimmberechtigte Personen durch die Unterzeichnung des entsprechenden Antrages innerhalb von 60 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Grossen Gemeinderats im offiziellen Publikationsorgan verlangen.
Die in Frage kommenden Geschäfte müssen folgenden Gegenständen gemäss Art. 29 OgR entsprechen:
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Reglementen, die nicht dem obligatorischen Referendum unterstehen oder in die abschliessende Zuständigkeit des Grossen Gemeinderats fallen,
- neue einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 1'000'000.00 bis Fr. 2'000'000.00.
- neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 100‘000.00 bis Fr. 200‘000.00.