Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial für alle Abstimmungen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag, bei Wahlen spätestens 10 Tage, bei Stichwahlen spätestens 5 Tage vor dem Wahltag.
Die Stimmberechtigten, welche das Stimm-Material sowie die Ausweiskarte nicht erhalten oder verloren haben, können jeweils bis am Donnerstag vor dem Abstimmungstag bis 17.00 Uhr das Stimm-Material sowie gegen Quittung ein Doppel der Ausweiskarte auf der Gemeindeverwaltung verlangen. Nach diesem Zeitpunkt können keine Duplikate mehr ausgestellt werden.
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