Die Liegenschaftssteuer ist eine reine Gemeindesteuer und beträgt in Münchenbuchsee 1,0 Promille des amtlichen Werts. Die Liegenschaftssteuer schuldet, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer, Eigentümerin, Nutzniesser oder Nutzniesserin im Grundbuch eingetragen ist. Die Liegenschaftssteuer ist eine Jahressteuer, es wird keine pro rata Rechnung erstellt.
Reglement Liegenschaftssteuer (Rubrik Gemeindeerlasse)