Am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Viele dieser Dienstleistungen finden Sie auch im Online-Schalter.
Anmeldung
Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie den Heimatschein, das Familienbüchlein und den AHV-Ausweis mit. Verkürzen Sie Ihre Wartezeit am Schalter der Einwohnerkontrolle, indem Sie die Anmeldung am Online-Schalter ankündigen! Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Anmeldung.
Wegzug
Für die Abmeldung erscheinen Sie bitte persönlich spätestens am Tag des Wegzugs am Schalter der Gemeindeverwaltung. Mitzubringen ist der Niederlassungs- bzw. der Aufenthaltsausweis.
Schriftliche Abmeldung oder eine Abmeldung via Online-Schalter ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz und nur für SchweizerInnen möglich. Die Niederlassungsbewilligung ist an die Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee, Bernstrasse 8, 3053 Münchenbuchsee zu senden.
Für die Anmeldung erscheinen Sie bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerkontrolle.