Der ZP2 legt geschützte Natur- und Kulturobjekte sowie kommunale Schutzgebiete fest. Er verweist auch auf übergeordnete Schutzobjekte und -gebiete. Im Vordergrund stehen der Schutz der landschafts- und ortsbildprägenden Elemente sowie ökologische Aspekte. Der in der Urnenabstimmung vom 3.3.2013 angenommene ZP2 und die entsprechenden Baureglements-Bestimmungen wurden am 4.10.2013 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und ist für Grundeigentümer/-innen verbindlich.
Als Grundlage für die Festlegungen im neuen Zonenplan 2 von 2013 dienen diverse Inventare von Stufe Gemeinde bis Bund sowie planerische Vorgaben aus kantonalen und regionalen Konzepten und Richtplänen. Schützens- und erhaltenswerten Bäume, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen sowie Hecken wurden im Rahmen von Felderhebungen im Juli 2010 inventarisiert. Die offen fliessenden Gewässerabschnitte wurden im November 2011 durch die Gemeinde nach einheitlichen Kriterien inventarisiert. Die Angaben zu den artenreichen Naturwiesen und den Spezialstandorten für Mauersegler erfolgten durch den Natur- und Vogelschutzverein Münchenbuchsee.
Bei den schützens- und erhaltenswerten Einzelbauten und den Ortschutzgebieten weist der Zonenplan 2 alle Objekte aus, welche auch im Bauinventar des Kantons aufgeführt sind.
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