Elektrizitätsversorgung - Gemeinde Münchenbuchsee

Elektrizitätsversorgung

15.02.2010
An- und Abmeldung des Strombezugs
Bei Zuzug in die Gemeinde Münchenbuchsee und bei Wegzug, sowie bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind wir dringend auf Ihre Mitteilung angewiesen, damit der Stromzähler fristgerecht und korrekt abgelesen werden kann. Deshalb bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Jede Handänderung hat der bisherige Stromkunde den Gemeindebetrieben, Bernstrasse 12, Münchenbuchsee schriftlich oder via Online-Schalter zu melden. Ebenso sind Änderungen der Liegenschaftsverwaltung den Gemeindebetrieben schriftlich oder via Online-Schalter zu melden.

Bei Mieter- oder Pächterwechsel obliegt die Meldepflicht primär den Wegziehenden bzw. den Liegenschaftseigentümern. Die Anzeige hat mindestens 3 Arbeitstage vor dem Wechsel vor dem Wechsel schriftlich oder via Online-Schalter zu erfolgen.

Zählerablesung im Allgemeinen   
Die Elektrozähler werden ordentlicherweise jährlich zweimal, d.h. zwischen im März resp. im September abgelesen. Der Elektrozähler muss für diese Ablesung stets leicht zugänglich sein. Die Elektrizitätsversorgung resp. die von ihr ermächtigten Personen haben Anspruch auf Zutritt zum Elektrozähler. 

Elektrizitäts- und Netznutzungspreise (Wiederkehrende Gebühren) Elektrizitäts- und Netznutzungspreise (Rubrik Onlineschalter).

Ökostromprodukte
Die Gemeindebetriebe Münchenbuchsee bieten unter der Marke "1to1 energy" auch noch die Ökoprodukte wind star (Windstrom vom Mont-Crosin), water star (Flusskraftwerk Aarberg) und sun star (z.B. Stade de Suisse Wankdorf) an.

Anschlussgebühren (Einmalige Gebühren)

Anschlussgebühren der Elektrizitätsversorgung (Rubrik Gemeindeerlasse).


Vergütung von Stromeinspeisungen aus erneuerbarer Energie
Die Vergütung gilt für Einspeisungen von privaten Selbstversorgern ohne Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Energieversorgung oder ohne öffentlichen Versorgungsauftrag (Energieversorgungsunternehmen), aus Anlagen mit einer Leistung bis maximal 1 MW.


Für Rücklieferungen elektrischer Energie aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW Leistung sowie aus Anlagen, die nicht der Selbstversorgung dienen, ist der Tarif nicht anwendbar. In diesen Fällen werden die Einzelheiten vertraglich geregelt.

 

Tarif Rücklieferung (Rubrik Gemeindeerlasse)

Stromkennzeichnung 2010

Seit einigen Jahren informieren wir Sie jeweils umfassend über die Produktionsarten unseres Stroms, den wir Ihnen seit Jahren zuverlässig liefern. Mit der nachfolgenden Tabelle und Grafik möchten wir Ihnen auch dieses Jahr wieder zeigen, auf welche Art der Strom, den wir unseren Kunden im Jahr 2010 geliefert haben, produziert wurde. Zusätzlich zeigt die Tabelle, welcher Anteil davon aus der Schweiz stammt.

Der an Sie gelieferte Strom enthält Anteile aus erneuerbarer (z.B. Wasser-,
Sonne-, Wind-) und nicht erneuerbarer (z.B. Kern-) Energie und ist CO2 frei. Der Strom, der als "nicht überprüfbare Energie" deklariert ist, kann keiner Produktionsart zugewiesen werden. Strom aus "Abfällen" entsteht in den Kehrichtverbrennungsanlagen.

Wenn Sie Ökostrom aus Wasser-, Sonnen- und/oder Windkraftwerken bezogen haben, weicht Ihr persönlicher Strommix von dem hier deklarierten allgemeinen Mix ab. Nähere Informationen finden Sie auch auf Ihrer Rechnung.


Pikettdienst Elektrizitätsversorgung
Bei Störungen ausserhalb der Büroöffnungszeiten:
Tel. 031 869 01 55 (Iten Elektro AG, Anlagewärterin)

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bauabteilung
Bernstrasse 12
3053 Münchenbuchsee
Tel. 031 868 82 22
Fax 031 868 82 00
bauabteilung@m'buchsee.ch

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag bis 18.30 Uhr
Freitag durchgehend
08.00 – 15.00 Uhr

Terminvereinbarungen
ausserhalb der Öffnungs-
zeiten sind möglich.


Öffnungszeiten Auffahrt
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