Anschlussgebühren der Elektrizitätsversorgung (Rubrik Gemeindeerlasse).
Vergütung von Stromeinspeisungen aus erneuerbarer Energie
Die Vergütung gilt für Einspeisungen von privaten Selbstversorgern ohne Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Energieversorgung oder ohne öffentlichen Versorgungsauftrag (Energieversorgungsunternehmen), aus Anlagen mit einer Leistung bis maximal 1 MW.
Für Rücklieferungen elektrischer Energie aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW Leistung sowie aus Anlagen, die nicht der Selbstversorgung dienen, ist der Tarif nicht anwendbar. In diesen Fällen werden die Einzelheiten vertraglich geregelt.
Tarif Rücklieferung (Rubrik Gemeindeerlasse)
Stromkennzeichnung 2010
Seit einigen Jahren informieren wir Sie jeweils umfassend über die Produktionsarten unseres Stroms, den wir Ihnen seit Jahren zuverlässig liefern. Mit der nachfolgenden Tabelle und Grafik möchten wir Ihnen auch dieses Jahr wieder zeigen, auf welche Art der Strom, den wir unseren Kunden im Jahr 2010 geliefert haben, produziert wurde. Zusätzlich zeigt die Tabelle, welcher Anteil davon aus der Schweiz stammt.
Der an Sie gelieferte Strom enthält Anteile aus erneuerbarer (z.B. Wasser-,
Sonne-, Wind-) und nicht erneuerbarer (z.B. Kern-) Energie und ist CO2 frei. Der Strom, der als "nicht überprüfbare Energie" deklariert ist, kann keiner Produktionsart zugewiesen werden. Strom aus "Abfällen" entsteht in den Kehrichtverbrennungsanlagen.
Wenn Sie Ökostrom aus Wasser-, Sonnen- und/oder Windkraftwerken bezogen haben, weicht Ihr persönlicher Strommix von dem hier deklarierten allgemeinen Mix ab. Nähere Informationen finden Sie auch auf Ihrer Rechnung.
Pikettdienst Elektrizitätsversorgung
Bei Störungen ausserhalb der Büroöffnungszeiten:
Tel. 031 869 01 55 (Iten Elektro AG, Anlagewärterin)
Gemeindeverwaltung
Bauabteilung
Bernstrasse 12
3053 Münchenbuchsee
Tel. 031 868 82 22
Fax 031 868 82 00
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