Die Sicherstellung der Trink- und Brauchwasserversorgung und des Löschschutzes (Hydranten)
ist oberstes Ziel der Wasserversorgung.
Bis Ende 1992 erfolgte die Wasserbeschaffung der Wasserversorgung Münchenbuchsee über die einfachen Gesellschaften Bärenried und Urtenenberg. An diesen einfachen Gesellschaften partizipierten die WVS Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn und die beiden Einwohnergemeinden Urtenen und Münchenbuchsee. Per 1. Januar 1993 gründeten die drei Partner die Wasserverbund Grauholz AG (WAGRA). www.wagra.ch
Der Jahresbedarf an Trinkwasser der Wasserversorgung Münchenbuchsee beträgt zurzeit ca. 0.8 Millionen Kubikmeter. Diese Wassermenge besteht aus
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Wasserqualität
Die Wasserhärte wird in französischen Härtegraden gemessen. Zur Bestimmung der Wasserhärte wird der Gehalt an Magnesium und Kalziumsalzen herangezogen. Gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung vom 26.06.1995 darf beim Nitratgehalt der Toleranzwert von 40 mg/l nicht überschritten werden.
Die Untersuchungsergebnisse der Wasserprobeentnahmen haben ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindewasserversorgung Münchenbuchsee den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Härtegrade/Nitratgehalte
| Verteilnetz |
Gesamthärte franz. Graden (f) Untersuchungen |
Nitratgehalt in mg/l Toleranzwert 40 mg/l |
| Allmend |
25 (mittel-hart) |
09 |
| Dorfzentrum |
30 (ziemlich-hart) |
27 |
| Gurtenfeld/Eggacker |
27 (ziemlich-hart) | 14 |
| Hofwil |
24 (mittel-hart) | 12 |
Die Sicherstellung der Wasserversorgung kann nur funktionieren, wenn alle mit dem Trinkwasser sorgsam umgehen.
Tarife zum Herunterladen
Tarif der Wasserversorgung (Rubrik Gemeindeerlasse).
Zählerablesungen
Die Wasserzähler werden jährlich zwei Mal, d.h. im März resp. im September abgelesen. Der Wasserzähler muss für diese Ablesungen stets leicht zugänglich sein. Die Wasserversorgung resp. die von ihr ermächtigten Personen haben Anspruch auf Zutritt zum Wasserzähler.
Ausserordentliche Zählerablesungen infolge Handänderung hat der bisherige Wasserbezüger der Wasserversorgung mindestens 3 Arbeitstage vor dem gewünschten Ablesetermin bekanntzugeben.
Gemeindeverwaltung
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